Kreis Gütersloh. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage zweier Anwohner gegen die drei Windräder im Rhedaer Forst abgewiesen.
Sie richtete sich gegen die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, die den so genannten „Windpark Gütersloh” im vergangenen Jahr genehmigt hatte.
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Schall-Betroffene haben am 30. Juni 2018 den Verein 


