DIE WELT: Tötung von Greifvögeln für die “Energiewende” erlaubt?

Die Windlobby nimmt offensichtlich auch die Tötung von streng geschützten Tierarten in Kauf.
Ihnen sind offenbar die EEG Subventionen in Höhe von derzeit 25 Milliarden Euro wichtiger als der Natur- und Artenschutz. Bitte entscheiden Sie selbst: Ist dieser Strom „sauber“ und „grün“?

Interessant wird es,
wie die Koalitionspartner reagieren und wie die Genehmigungsbehörden im grün/schwarz regierten Baden-Württemberg, im schwarz/grünen Hessen und im rot/gelb/grünen Rheinland-Pfalz handeln werden.
Werden Sie diesen „Dammbruch“ zulassen oder werden Sie Ihrer Aufgabe als Wächter und Garant des Artenschutzes gerecht werden?

Uns sind je ein weiterer Antrag auf Ausnahmeerteilung vom Tötungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz aus Hessen und aus Rheinland-Pfalz bekannt. Ein Antrag liegt beim Regierungspräsidium Gießen (Taunus), ein weiterer bei der SGD Nord in Koblenz (Weibern/Rieden).

Welt am Sonntag vom 21.08.2016:
Ist die Energiewende wichtiger als der Schutz bedrohter Arten wie des Milans? Ein Windkraft-Projekt im Süden könnte zum Präzedenzfall werden“
„Es ist ein unauffälliges Schreiben, nur vier Sätze in Amtsdeutsch mit vielen Paragrafen.
Und doch ist der Antrag des Energieversorgers EnBW ans Regierungspräsidium Stuttgart nach Meinung von Naturschützern brisant.

“Hier kann ein halbes Jahrhundert Naturschutz zerstört werden”, rügt Wolfgang Epple. “Ein Dammbruch droht”, warnt Harry Neumann. “Das ist schon eklatant, was da passiert”, schimpft Fritz Vahrenholt.“
„Und in denen könnte ein gefährdeter Greifvogel, der Rote Milan, sterben. Das gibt sogar EnBW selbst in seinem Antrag zu. Doch das will man in Kauf nehmen – für die Energiewende und das Geschäft mit der Windkraft“.

http://www.vernunftkraft.de/gruen-machts-toedlich/

http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article157779800/Signifikant-erhoehtes-Toetungsrisiko.html

http://www.welt.de/wirtschaft/article157777132/Naturschuetzer-kaempfen-fuer-Rotmilan-gegen-Windkraft.html

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Taunusstein scheitert mit Klage gegen Windpark

“Unzulässig und unbegründet”

Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Stadt Taunusstein gegen einen Windpark abgewiesen. Die Ausführungen des Gerichts waren eher ungewöhnlich. Nicht so sehr die Erneuerbaren Energien hatte der Richter im Blick, sondern einen möglichen Krieg.

Mehr erfahren: http://hessenschau.de/wirtschaft/taunusstein-scheitert-mit-klage-gegen-windpark,windraeder-taunusstein-klage-100.html

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Wahlen Mecklenburg: Große Parteien schikanieren Windkraft-Gegner

Bei den bevorstehenden Landtagswahlen soll eine kleine Partei offenkundig benachteiligt werden. Doch die Windkraft-Gegner wehren sich gegen eine Schikane auf dem Stimmzettel.

Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern will die Anti-Windkraft-Partei „Freier Horizont“ neue Stimmzettel. Hintergrund des aktuellen Streites ist ein leeres Feld, das eigentlich die Kurzbezeichnung des Parteinamens im Fettdruck enthalten müsste. Die Partei will nun den Neudruck von 1,3 Millionen Stimmzetteln erwirken.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/08/14/wahlen-mecklenburg-grosse-parteien-schikanieren-windkraft-gegner/?nlid=8d527a50b0

27.02.2016 – Windkraftgegener gründen Partei:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Windkraftgegner-gruenden-Partei,windkraft716.html

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VLAB: Neuer Windkrafterlass in Bayern

Längst überfällig wurde der Bayerische Windkrafterlass aus dem Jahr 2011 nun überarbeitet. Die Novellierung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Bis dahin gilt die Version aus dem Jahr 2011.

Mehr erfahren beim  Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB): http://www.umwelt-watchblog.de/neuer-windkrafterlass-in-bayern/

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VLAB: Rotmilan versus Windräder – Klare Vorgaben des BayVGH für die künftige Rechtssprechung

In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen und entwickelt sie positiv weiter. Das Urteil des BayVGH ist richtungsweisend und gibt klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern.

Die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes kann auch als Präzedenzfall zu dem Thema „Windkraft versus Artenschutz“ für ganz Deutschland werden.

Mehr erfahren:
http://www.umwelt-watchblog.de/rotmilan-versus-windraeder-klare-vorgaben-des-bayvgh-fuer-die-kuenftige-rechtssprechung/

Download (PDF, 476KB)

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Wie Windräder unseren Wetterbericht verschlechtern

Der Deutsche Wetterdienst fürchtet, dass er nur noch eingeschränkt vor Unwettern warnen kann. Windräder bringen seinen Radar zunehmend durcheinander – jetzt sogar mit richterlichem Segen.

Die Lage ist so ernst, dass der DWD befürchtet, bald nicht mehr so zuverlässig wie bisher vor Sturm, Starkregen, Hagel und Schnee warnen zu können. Und das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt noch für zusätzlichen Zündstoff gesorgt.

In einem Urteil haben die Richter festgestellt, dass es der Wetterdienst hinnehmen muss, wenn im Arbeitsbereich seiner Wetterradaranlagen Windkraftanlagen errichtet werden. Und zwar ausdrücklich selbst dann, wenn die Rotoren Messergebnisse verzerren.

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article140762133/Wie-Windraeder-unseren-Wetterbericht-verschlechtern.html

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Brandenburg: Erleichterung der Kompensationsmaßnahmen für Bauherren

In Brandenburg werden die Umsetzungen von Kompensationsmaßnahmen für Bauherren u.a. erleichtert.
Der Erlass soll Investoren, Landwirten beziehungsweise Bauherren die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erleichtern.
„Kompensationsmaßnahmen sollen zukünftig weniger zulasten landwirtschaftlich genutzter Flächen gehen. Vielmehr sollen Landwirte in die Lage versetzt werden, selber Projekte umzusetzen, die zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds führen. Ein wichtiger, aber gewollter Nebeneffekt ist dabei, Landwirten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.“
Da Brandenburg mit seinen Ausgleichsmaßnahmen bisher extrem hinterher hinkt, soll hier anscheinend Unrecht durch eine neue Regelung „legalisiert“ werden. Gleichzeitig wird noch eine Einkommensquelle geschaffen.
Wenn noch nicht geschehen, werden wohl die anderen Bundesländer folgen.

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Windenergie

Ein Windpark kann den Flugbetrieb eines Flughafens gefährden, weil die Anlagen das Drehfunkfeuer stören können. Dabei hat eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) wegen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung mehr Gewicht als fachlich fundierte Gutachten anderer anerkannter Fachleute. So hat es am gestrigen Donnerstag, den 7. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.
http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gegen-Windenergie-2927034.html
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Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner – Folge 3

In Folge 3 der Artikelreihe von Prof. Michael Elicker zu den “Verbrechen der Saubermänner“ beschäftigt er sich mit „Der Strafbarkeit kommunaler Amtsträger durch den Abschluss von Nutzungsverträgen“.

Ohne Belang für die Strafbarkeit ist auch, ob die vertraglichen Abreden öffentlich oder nicht-öffentlich getroffen oder ob die Zuwendungen wegen ihrer Häufigkeit gar als sozialadäquat begriffen werden. Denn die Rechtswidrigkeit der Absprachen und der Planungen wird davon nicht beeinflusst. Der Gesetzgeber hat für das Zusammenwirken von Privaten und Gemeinden strikte Regeln getroffen, die auch nicht dadurch obsolet werden, dass sie immer wieder oder aus Unkenntnis sogar öffentlich missachtet werden

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_04_04_dav_aktuelles_grosswindanlagen-3.html

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