Windenergie – BVerwG stärkt Einflussmöglichkeiten von Umweltvereinigungen im Zielabweichungsverfahren | Maslaton

Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu und verstärkt dadurch die Planungsunsicherheit für Projektierer/innen.

Mit Urteil vom 28. September 2023 (Az.: 4 C 6.21) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung gerichtlich überprüfen lassen kann, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Ein bedeutsames Urteil für die Windenergiebranche, da Windenergieanlagen-Projekte aufgrund veralteter Regionalpläne immer häufiger auf Zielabweichungsverfahren nach § 6 II ROG angewiesen sind.

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