Bundesgerichtshof lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen zu

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet.

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