„Die Entscheidung des VGH ist vor allem eine schallende Ohrfeige gegen die beteiligten Ministerien (vgl. Runderlass), die dem Drängen der Windenergielobby nachgegeben haben.“ Bernhard Klug, Landesvorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen e.V. (SDW)
Hängebeschluss des VG vom 04. Juni 2020 wird bestätigt
Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Dahlemer Wald aufgehoben und die aufschiebende Wirkung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen wieder hergestellt. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht auch seinen Hängebeschluss vom 04.06.2020.
Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.
Das VG Gießen hat entschieden, dass in unmittelbarer Nähe der denkmalgeschützten Burg Münzenberg keine vier Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.
Frontal 21 verletzt Neutralitätsgebot und wirbt für den Ausbau von Windkraftanlagen!
Frontal 21
“Das müssen Windkraftbauer aus Unterfranken erleben, die in der Rhön zehn Windräder bauen wollen. Als sie die genehmigten Anlagen gegen kleinere, moderne austauschen wollen, beginnt ein jahrelanger Rechtsstreit. Der bayerische Ministerpräsident hätte mit einer Gesetzesänderung helfen können. Aber die CSU sorgte im vergangenen Juli dafür, dass die Bürger heute vor einem Desaster stehen. Bereits fertige Turmfundamente müssen womöglich weggesprengt werden. Ein Millionenschaden droht. Dabei liegt Bayern weit hinter seinen Plänen zum Ausbau der regenerativen Energien zurück.”
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat die Beförderungspraxis für Beamte im grün-geführten Umweltministerium in Teilen als rechtswidrig gerügt. Inzwischen zog das Ministerium Konsequenzen.
Die Stadt Taunusstein wird das Urteil für den geplanten Windpark Taunuswind anfechten. Sie sieht eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung.
In einer Sondersitzung in der Silberbachhalle von Wehen haben die Taunussteiner Stadtverordneten mit großer Mehrheit entschieden, den Kampf gegen den Windpark auf dem Taunuskamm nicht aufzugeben. Um nicht von einem Berufungsantrag des Regierungspräsidiums abhängig zu sein, will die Stadt ihr Recht als Beigeladene nutzen, selbst die nächsthöhere Instanz anzurufen.
Mit am Donnerstag (20.08.2020) veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz verfassungswidrig ist, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden. Ein Ausgleich ist erforderlich, sofern die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden „Voruntersuchungen“ weiter verwertet werden können.
Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Die Stadt Taunusstein will gegen das Windpark-Urteil vorgehen und Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dem Kreistag liegen dazu mehrere Resolutionen vor.
Der Stromerzeuger wollte höhere Entschädigungen für die Abschaltung seiner Steinkohlekraftwerken durchsetzen. Nun ist Steag mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, weil das Unternehmen mehrheitlich der öffentlichen Hand gehört.
von links: Reinhardshagens Erster Beigeordneter Albert Kauffeld, Sven Schäfer (Vizevorsitzender Gewerbeverein), Angela Schäfer und Wolfgang Bertelmann; Bildquelle: HNA
Sollten Windkraftanlagen im Reinhardswald genehmigt werden, dann wird der Klageweg beschritten: Dessen ist sich Reinhardshagens Bürgermeister Fred Dettmar sicher.
Und er macht klar: Seine Gemeinde werde andere Kommunen oder Bürgerinitiativen bei Klagen unterstützen. Dabei wisse er eine große Mehrheit im Ort hinter sich – egal ob im Parlament, in der lokalen Wirtschaft oder in der Bevölkerung.
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