Deutschland hat gegen die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie verstoßen. Das hat der EuGH am 21. September entschieden. Drohen jetzt Strafzahlungen?
Schlagwort: Recht
Bundesgerichtshof lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen zu
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet.
Windenergierecht aktuell 4‐2023
Bundesverwaltungsgericht: § 13b BauGB ist rechtswidrig – Aus für den Flächenfraß-Paragraph | NI
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) höchstrichterlich festgestellt, dass §13b BauGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist. Daraus folgt, dass Bebauungspläne bzw. Satzungsbeschlüsse, die unter Anwendung dieser Vorschrift zustande gekommen sind, für unwirksam zu erklären sind bzw. von den betreffenden Kommunen aufzuheben sind.
Windenergierecht aktuell 3‐2023
Der Newsletters Nr. 3, 2023 „Windenergierecht aktuell“ der Stiftung Umweltenergierecht kann hier abgerufen werden.
Windenergierecht aktuell 2‐2023
Newsletters Nr. 2, 2023 „Windenergierecht aktuell“ der Stiftung Umweltenergierecht:
Nabu will gegen Windkraft-Gesetze der Ampel klagen | Riffreporter
Lange haben Naturschutzverbände nur verhalten auf den massiven Abbau des Artenschutzes im Zuge der Energiewende reagiert. Gestützt auf ein Gutachten wirft der Naturschutzbund Nabu der Ampelkoalition nun systematische Verstöße gegen EU-Recht vor und kündigt im Gespräch mit RiffReporter Klagen an.
Weiterlesen: Nabu will gegen Windkraft-Gesetze der Ampel klagen
„Notverordnung“ stoppen!“ – Rechtsgutachten in der nächsten Woche | NI e.V.
Der Bundestag befasst sich heute mit der Umsetzung der „EU-Notverordnung“ zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie in den letzten Rundbriefen bereits umfangreich berichtet, sollen die geplanten Gesetzesänderungen dazu dienen, den Ausbau der Windenergie durch den Wegfall von Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen zu beschleunigen. Die NI erwartet hierzu in der kommenden Woche die drei von ihr beauftragten Rechtsgutachten durch Dr. Faller, Caemmerer Lenz, Karlsruhe.
Weiterlesen: 03.03.2023 – „Notverordnung“ stoppen!“
Bitte unterstützen Sie das Gutachten mit Ihrer Spende!
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2023/02/13/naturschutzinitiative-e-v-notverordnung-stoppen-oekologischen-scherbenhaufen-verhindern-naturschutzinitiative-beauftragt-rechtsgutachten-und-bittet-um-spenden/
Online-Seminar am 10. März: Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung
Die Stiftung Umweltenergierecht lädt zu einem kostenlosen Online-Seminar ein: Am Freitag, 10. März 2023, von 9 bis 10:30 Uhr.
Die Anmeldung für das Online-Seminar finden Sie hier.
Das Online-Seminare wird mit Hilfe der Software GoToWebinar durchgeführt. Welche technischen Möglichkeiten der Teilnahme es gibt, erfahren Sie hier.
Organisatorische Fragen zur Veranstaltung beantworten wir unter: tagung@stiftung-umweltenergierecht.de
Windenergierecht aktuell 1‐2023
Newsletters Nr. 1, 2023 „Windenergierecht aktuell“ der Stiftung Umweltenergierecht:
Reinhardswald: Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt | Verwaltungsgerichtsbarkeit
Aktenzeichen: 9 B 247/22.T
Der Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat heute (10.02.2023) entschieden, dass die geplanten Fällarbeiten zur Herstellung einer Zuwegung vorerst nicht stattfinden dürfen.
Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.
Alles lesen: Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt | Verwaltungs- gerichtsbarkeit
Genehmigung fehlt: Rodungs-Stopp für Windpark Reinhardswald
| Hessenschau
Wie Sie die “Rettet den Reinhardswald unterstützen können,
finden Sie hier!
Naturschutzinitiative e.V. – Notverordnung stoppen! Ökologischen Scherbenhaufen verhindern! Naturschutzinitiative beauftragt Rechtsgutachten und bittet um Spenden!
Bitte unterstützen Sie die NI e.V. mit Ihrer Spende! Helfen Sie, die Notverordnung zu stoppen! Spendenkonto DE60 5739 1800 0011 5018 26 – Stichwort „EU-Notverordnung“ Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten. Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all
Alles lesen: 10.02.2023 – Notverordnung stoppen!
Der Bundesgerichtshof – Presse: Bundesgerichtshof lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen zu
Nr. 009/2023 Beschluss vom 14. Dezember 2022 – StB 42/22
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet.
Hessens größter Windpark: Rodungen im Reinhardswald werden fortgesetzt | hessenschau.de
Der Bau des bislang größten hessischen Windparks im Reinhardswald darf teilweise fortgesetzt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mitgeteilt. Der Grund: Die streng geschützte Haselmaus, die im vergangenen Frühjahr zu einem Baustopp geführt hatte, sei an sieben von insgesamt 18 Standorten vertrieben worden. Das sei bei einem Ortstermin im vergangenen Herbst festgestellt worden.
Weiterlesen: Hessens größter Windpark: Rodungen im Reinhardswald werden fortgesetzt | hessenschau.de | Wirtschaft
Seeadler Population in Schleswig-Holstein durch Windkraft bedroht – VLAB legt Rechtsmittel ein
Zum Schutz einer großen Seeadler Population in Schleswig-Holstein vor dem sicheren Tod durch die Rotoren eines geplanten Wind-Industriegebietes legte der VLAB kurz vor Jahresende und quasi in letzter Minute Rechtsmittel ein.
Das Areal des Seeadlers (Haliaeetus albicilla) erstreckt sich lückig von Nordwest- und Mitteleuropa bis Ostasien. Die Art ist streng bzw. besonders geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der Vogelschutzrichtlinie 08/2018 Art. 1 sowie nach der EU Verordnung 2021/2280, Anhang A.