EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland: EU-Kommission rührt sich bisher nicht! | NI e.V.

Da die Bundesrepublik Deutschland laut des von uns beauftragten Rechtsgutachten „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt, hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 15.05.2023 durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Obwohl der normale Fortgang einer EU-Beschwerde vorsieht, dass dem Beschwerdeführer nach zwei Monaten erste Ergebnisse der Prüfung übermittelt werden, ist dies bisher nicht geschehen.

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Naturschutzinitiative e.V.
Spendenkonto: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: „EU-Beschwerde“

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Hierzu wurde der renommierte Umweltrechtler Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe beauftragt.

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PM: Naturschutzinitiative e.V. | Natur- und Tierschutzverbände reichen Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

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Das vollständige Rechtsgutachten des renommierten Umweltrechtlers und Rechtsanwaltes für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, finden Sie hier:

Rechtsgutachten zum ROGÄndG

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Ist die Beschleunigung der Energiewende europarechtswidrig? – Badische Zeitung

Alles soll schneller gehen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will die für die Energiewende nötigen Projekte beschleunigen. Die Juristin Julia Chladek hält dies für fragwürdig.

Weiterlesen: Ist die Beschleunigung der Energiewende europarechtswidrig? – Wirtschaft – Badische Zeitung

Energiepolitik der Ampel – Was hat Windkraft mit öffentlicher Sicherheit zu tun? | Cicero Online

Der Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Regierung sieht vor, den Bau von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Frage der öffentlichen Sicherheit zu erklären. Das kann einzig dazu dienen, das Umweltrecht der Europäischen Union zu umgehen – namentlich die europäische Vogelschutzrichtlinie.

Weiterlesen: Energiepolitik der Ampel – Was hat Windkraft mit öffentlicher Sicherheit zu tun? | Cicero Online

Umweltpolitik: Warum Habecks Klimaministerium Naturschutz respektieren sollte | Riffreporter

Staatssekretär Sven Giegold will das europäische Naturschutzrecht zugunsten der Windkraft schwächen. Eine schlechte Idee für Natur und Energiewende. Ein Kommentar…

Weiterlesen: Umweltpolitik: Warum Habecks Klimaministerium Naturschutz respektieren sollte

Habecks Ministerium will auf Entschärfung von EU-Naturschutzrichtlinien hinwirken – WELT

Das Superministerium von Robert Habeck ist für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zuständig. Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, will der künftige Staatssekretär der Grünen, Sven Giegold, das Naturschutzrecht lockern.

Weiterlesen: Habecks Ministerium will auf Entschärfung von EU-Naturschutzrichtlinien hinwirken – WELT

NI e.V. | Rechtsgutachten: Regelungen im Koalitionsvertrag verstoßen gegen europäisches Umweltrecht und gegen den Green Deal der Europäischen Union

03.12.2021 – PRESSEMITTEILUNG Naturschutzinitiative e.V.:

Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. Der auf deutsches und europäisches Umweltrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Rico Faller hat drei zentrale Regelungen im Koalitionsvertrag untersucht, bei denen es insbesondere um den Ausbau der Windenergie in Deutschland geht. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erstellt.

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Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum  Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich!
Unterstützen Sie daher bitte mit Ihrer großzügigen Spende.

Spendenkonto Naturschutzinitiative e.V.
IBAN: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: Kampagne 22

EU-Parlament weitet Klagerecht für Bürgerinnen und NGOs bei Umweltverstößen aus – EURACTIV.de

Das EU-Parlament hat das Klagerecht für Bürger und NGOs bei möglichen Umweltverstößen ausgeweitet. Die Abgeordneten in Straßburg verabschiedeten am Dienstag (5. Oktober) eine Neufassung der Aarhaus-Konvention zum Zugang zu Informationen und zur Ahndung von Umweltangelegenheiten.

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Umweltpolitik: Jetzt bestimmen Richter die Klimapolitik

Möglicherweise müssen der Schweizer Bundesrat und das Parlament doch bald mehr Klimaschutz durchsetzen, trotz des Verdikts des Volks. Denn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist eine Klage der «Klimaseniorinnen» gegen die Schweiz hängig.

Umweltpolitik: Jetzt bestimmen Richter die Klimapolitik

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Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021 “C- 473/19, C-474/19”

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:

EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
“Es kommt eher selten vor, dass der EuGH den Schlussanträgen der Generalsanwaltschaft nicht folgt. Umso bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.

Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen.”

„Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021 “C- 473/19, C-474/19”“ weiterlesen

Naturschutz: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu verklagen

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

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Quelle

 

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