Durch Austrocknung der Waldböden nach Kahlschlägen werden Trockenperioden verstärkt. Hochwasser werden extremer, weil der Wald in seiner Schwammfunktion als Regenbremse fehlt.
Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschlüssen vom gestrigen Tage die Anträge der Gemeinde Gründau und eines anerkannten Umweltverbandes auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung weiterer Windenergieanlagen im Constantia Forst abgelehnt. Die Beschwerden des Landes Hessen und der Vorhabenträgerin gegen anderslautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2020 (Aktenzeichen 8 L 3670/19.F und 8 L 891/20.F) waren damit erfolgreich.
Wenn der Verwaltungsgerichtshof über Windräder auf dem Taunuskamm entscheidet, geht es auch um die Grundlagen der hessischen Energiepolitik. Denn diese ist höchst umstritten.
Seit mehr als fünf Jahren zählt der Schutz von Trinkwasser, Denkmälern und Vogelarten zu den zentralen Punkten in der Auseinandersetzung um zehn Windräder auf dem Taunuskamm. Doch in dem Schriftsatz, mit dem das südhessische Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt in die Berufung geht, werden diese Themen plötzlich mit keinem Wort mehr erwähnt. Dabei waren sie die entscheidenden Argumente dafür, dass das Regierungspräsidium den Bauantrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE Ende 2016 ablehnte.
Um Strom von Offshore-Windparks aus der Nordsee an Land zu bringen, sind lange Kabel nötig. Pläne sehen vor, Kabeltrassen unter den Inseln Langeoog und Baltrum zu verlegen. Die Inseln fürchten um ihre Trinkwasserversorgung. Das ist aber nicht ihre einzige Sorge.
Weil die allermeisten für Windkraft geeigneten Flächen im Offenland bereits vergeben sind, richten sich die Begehrlichkeiten der Windindustrie und der sie unterstützenden politischen und gesellschaftlichen Kreise seit mehreren Jahren zunehmend auf die Wälder. Vor allem die potentiell windhöffigen Hochlagen waldreicher Mittelgebirge zählen zu den letzten, heiß begehrten „Claims“.
Die Stadt Taunusstein will gegen das Windpark-Urteil vorgehen und Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dem Kreistag liegen dazu mehrere Resolutionen vor.
Der Verein „Rettet den Taunuskamm“ spricht dem Wiesbadener Verwaltungsgericht die Kompetenz in der Sache ab und nennt das Urteil zur Windkraft auf dem Taunuskamm „skandalös“.
Leider beim Wiesbadener Kurier hinter der Bezahlschranke, deshalb hier die Stellungnahme des Vereins “Rettet den Taunuskamm”:
Ein skandalöses Urteil mit dem sich das VG offensichtlich ohne hinreichende Sachkunde über die gravierenden Ablehnungsgründe aller Fachbehörden und des Regierungspräsidiums hinweggesetzt und nach unserer Auffassung ein politisches Urteil gefällt hat.„Verein “Rettet den Taunuskamm” nennt Windkraft-Urteil skandalös“ weiterlesen
Mit Urteil vom 24. Juli 2020 hat die 4. Kammer am Ende des zweiten Verhandlungstages über die Klage der ESWE Taunuswind GmbH auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm entschieden (Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI).
Der Windpark darf gebaut werden, da die Kammer der Klage stattgegeben hat.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden versucht alles, um den Windpark auf dem Taunuskamm doch noch zu ermöglichen. Allen voran die Grünen, obwohl der Kampf schon längst verloren ist.
Prominente Unterstützung erfährt der Reinhardswald nun durch den seit vielen Jahren engagierten Naturschützer, bekannten Schauspieler und Autor Hannes Jaenicke!
“Rettet den Reinhardswald” fand seinen Namen vor einigen Wochen in einer Mitmachliste und nahm Kontakt auf. So klar, deutlich und unerschrocken, zuweilen auch kämpferisch, wie man ihn von all seinen Umweltschutzprojekten kennt, so stellt sich der ansonsten überzeugte Befürworter nachhaltiger Energiegewinnung jetzt auch öffentlich mit seiner Person und folgendem Statement gegen die Bebauungsvorhaben für den Reinhardswald:
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