HessenForst- Betrug an Kommunen, oder das große Erwachen?

Obwohl Gemeinden gemäß § 46 EnWG verpflichtet sind, ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Verfügung zu stellen, werden Kommunen nicht an den Einnahmen der Anlagen im HessenForst beteiligt, wenn sie durch diese Verpflichtung Einnahmen aus Kabelrechten zum Anschluß eines WP an das Stromnetz erhalten. Windkraft-Ausgleichszahlungen von 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages von HessenForst an die Standort-Gemeinden sind nur dann möglich, wenn eine Gemeinde noch keine Einnahmen aus der Windenergienutzung hat. Mit der angekündigten Beteiligung des Landes für die Standortgemeinden seien “Bürger und Parlamente” erst einmal ruhig gestellt worden. “Jetzt kommt das große Erwachen”

http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/vogelsbergkreis/antrifttal/windkraft-kein-geld-fuer-antrifttal-aus-hessenforst-anlagen_17389156.htm

Sa(Tiere)flyer zur freien Verfügung.hessen-horst-ist-kult

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