NI lehnt Windindustrieanlagen im Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet Hümmerich ab

Die beantragten Anlagen liegen innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung. Die Verbotstatbestände für die Arten Rotmilan, Schwarzstorch, Mittelspecht oder Haselhuhn sind nicht ausgeschlossen. Dieses wäre aber Voraussetzung für eine Genehmigung in diesem europäischen Schutzgebiet.

Die Anlagen liegen zudem innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Elbergrund, Elbbachtal und Sieghöhen bei Durwittgen“. Landschaftsschutzgebiete dienen nach dem Bundesnaturschutzgesetz dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit  von Landschaften und nicht ihrer Industrialisierung.

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