Vebraucherservice von EIKE im Energiewende-Labyrinth: Was soll ab 1. Januar 2024 gelten? | EIKE

Zunächst hatten Robert Habeck und die Ampler ja geplant, ab 2024 nur noch Wärmepumpen und Bio-Öl-Verbrenner etc. (mind. 65%) zuzulassen. Nach mächtig Druck durch Fachleute und empörte Schon-länger-hier-Zahlende hier der aktuelle Stand des Heizungs-Hammers von Wirtschaftsminister Robert Habeck, der noch vom Bundestag bestätigt werden muß: Ab 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen „klimaneutral“ sein. Das sind, besser: sollen sein:

  • Wärmepumpen, Boden oder Luft
  • Bio-Öl-Verbrenner, zum Beispiel Raps (mind. 65%, Rest kann Erdgas oder Mineralöl sein)
  • Holzpellet-Verbrenner
  • Wasserstoff-Verbrenner
  • Fernwärme

Für Kundige der juristischen Fachsprache: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

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