Lizenz zum Abschalten

Ein weiteres Beispiel für das Scheitern der Energiewende in ihrer ursprünglich geplanten Form ist die geplante Änderung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz.

Mehr erfahren im Tagesspiegel vom 23. Juni 2020:
Können Netzbetreiber bald private E-Ladestationen und Wärmepumpen anzapfen?
Auszug: Wie tief darf ein Stromnetzbetreiber ins energetische Leben der Bürger eingreifen, um die Energiewende voranzubringen und zugleich das Netz stabil zu halten? Darüber schwelt ein Expertenstreit. Im Brennpunkt steht die Idee der „Spitzenglättung“, die zwei Beratungsunternehmen im Auftrag der Bundesregierung erdacht haben. Sie sieht vor, dass Netzbetreiber künftig direkt auf private Ladestationen für Elektroautos und auf elektrische Wärmepumpen von Wohnhäusern zugreifen und sie täglich für ein bis zwei Stunden abschalten dürfen. Das soll helfen, den Übergang vom Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom zu bewältigen, ohne dass die naturgemäß unstete Stromeinspeisung aus Wind- und Solarparks das Netz durcheinanderbringt.

Anmerkung: Bei der Erzeugung und dem Verbrauch von elektrischem Strom muss jederzeit ein Gleichgewicht vorhanden sein, um das gesamte Stromnetz stabil zu halten. Es darf nur so viel Strom erzeugt werden, wie zeitgleich verbraucht wird. Die Regulierung dieses Gleichgewichtes erfolgte in der Vergangenheit immer auf der Erzeugerseite durch temporäres Zu-und Abschalten von Kraftwerksleistung. Da man aber immer mehr unzuverlässigen Zappelstrom aus Wind und Sonne einspeist und gleichzeitig verlässliche Grundlasterzeuger (z. B. Kohle- und Atomkraftwerke) abschaltet und die nötigen großen Speicherkapazitäten u. E. noch auf Jahrzehnte fehlen, ist eine Regulierung des Gleichgewichtes ausschließlich auf der Erzeugerseite nicht mehr möglich. Dies hat zur Folge, dass nun vermehrt Eingriffe auf der Verbraucherseite durchgeführt werden müssen, um den Blackout zu verhindern.

Eine Übersicht über diese Zusammenhänge finden Sie z. B. hier:
https://www.electricitymap.org/map
(Einfach auf ein Land in der Karte klicken und die Darstellungen in der linken Bildhälfte beachten.)

Mit Dank an J.W. für den Hinweis

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