NRW: Neue Hinweise zum Schallschutz

Neue Hinweise zum Schallschutz sollen auch für laufende Genehmigungsverfahren gelten

Nach Rücksprache mit mehreren Genehmigungsbehörden verschiedener Bundesländer ist davon auszugehen, dass ab sofort nicht nur für neue Genehmigungsanträge die Schallimmissionsprognosen nach dem Interimsverfahren gerechnet werden müssen, sondern auch in laufenden Projekten entsprechende Nachforderungen gestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist jetzt sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Es hat eine „rückwirkende“ Anwendungspflicht der neuen LAI-Hinweise und des „Interimsverfahrens“ auf eine bereits im vergangenen Jahr erteilte, aber aufgrund eines Drittwiderspruchs noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017).

Alles lesen: http://www.dombert.de/neue-hinweise-zum-schallschutz-sollen-auch-fuer-laufende-genehmigungsverfahren-gelten/

Diesen Beitrag teilen