Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Juli 2018 erneut um 2,4 Prozent

Die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibung, die ab 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden erneut um 2,4 Prozent gekürzt. 
Das betrifft insbesondere Anlagen, die im Jahr 2016 oder früher genehmigt wurden, noch in diesem Jahr in Betrieb gehen werden und deshalb unter den Bestandsschutz fallen.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a.
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