Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Rheingau bleiben

RHEINGAU – Die Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Teilplan Erneuerbare Energien, den die Regionalversammlung zu beschließen hat, ließ die Wünsche der Kommunen im Rheingau im Wesentlichen unberücksichtigt.
Außer Lorch und Geisenheim hatten alle anderen Kommunen in ihrer Stellungnahme gebeten, die Vorrangflächen auf ihrem Gebiet zu streichen.

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