DAV-Kolumne: Die Energiefrage – #63 Naturschutz als Staatziel – mit unerwarteten Folgen

Von Dr. Björn Peters

Liebe Freunde und Kollegen,

nach kurzer Pause kommt heute wieder einmal ein Newsletter aus der Maschinenhalle der Energiepolitik.  Im letzten Monat fanden in Hessen Landtagswahlen statt, gleichzeitig wurde über einige Änderungen an der Landesverfassung abgestimmt.  Eine dieser Änderungen, die zur Verankerung des Staatsziels Nachhaltigkeit, greifen wir heraus.

In der hessischen Landesverfassung heißt es (Art. 26a): „Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“  Dieser Satz wurde nun per Volksabstimmung ergänzt um die Formulierung (Art. 26c): „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.“

Was gerade von Menschen mit „grüner Haltung“ sicher begrüßt wurde, die dem Ausbau der Windenergie das Wort reden, wird für sie möglicherweise unerwartete und gegenläufige Folgen haben.  Gerade die Nutzung von Windkraft und Biomasse zur Stromerzeugung stellt einen so gravierenden Eingriff in die natürlichen Lebensgrundlagen dar, dass sie sich unter den neuen Staatszielen nicht mehr begründen lässt.

Denn Kommunen, Kreise und Länder müssen künftig viel genauer rechtfertigen, warum sie eigene Flächen für die Windkraft zur Verfügung stellen.  Dies thematisieren wir in unserer aktuellen Kolumne der Energiefrage, die unter der Titel „Naturschutz als Staatsziel – mit unerwarteten Folgen“ durch das Dickicht der umweltrechtlichen Regeln führt.  Die Lektüre sei gerade den Entscheidungsträgern in den Parlamenten von Bund, Ländern und Gemeinden anempfohlen, damit sie die vorgeschriebene Güterabwägung zwischen Windkraftnutzung und Naturschutz rechtssicher durchführen können.  Tun sie es nicht, könnten einige gesetzliche Regeln fallen und Pachtverträge für Windkraftanlagen im Wald nachträglich für nichtig erklärt werden.  Bei strenger Auslegung müssten betroffene Windkraftanlagen vielleicht gar auf Kosten der Betreiber zurückgebaut werden.  Das werden Gerichte zu entscheiden haben.

Die bisherigen Beiträge in „Die Energiefrage“ finden Sie in unserem Archiv.

Herzliche Grüße aus dem eisig-ungemütlichen Taunus,

Ihr Björn Peters

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