Gutachter Dirk Bernd von MUNA e.V. zeigt Verstoß gegen §44 BNatSchG an

Stotz / Range ist Vorranggebiet 2/112 bei Reichelsheim, das als „Weißfläche“ später vom RP beschlossen werden soll. Für die Projektierer „lohnt“ sich deshalb die Störung der Brutplätze!  

von: bernddirk@xxx Gesendet: Mo., Mai 13, 2019 at 10:43

Betreff: Hubschrauber über Stotz/Range

16.04. zwischen 11:04 und 11:15 Uhr flog ein Helicopter ca. 8 Schleifen über dem bewaldeten Höhenrücken Stotz/Range und flog ins Ostertal, dort verweilte er längere Zeit. Mein Standort zur Beobachtung von Brutvogelarten war das Gersprenztal. Die Flughöhe über Wald lag z.T. deutlich unter 100m. 2 Personen waren erkennbar. Die Brut von Mäusebussarden, Rot- und Schwarzmilanen wurden gestört. Dies stellt gemäß den Verbotstatbeständen der Naturschutzgesetzgebung § 44 BNatSchG Abs. 1 eine strafbare Handlung dar. MfG Dirk Bernd

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald

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