Gutachter Dirk Bernd von MUNA e.V. zeigt Verstoß gegen §44 BNatSchG an

Stotz / Range ist Vorranggebiet 2/112 bei Reichelsheim, das als „Weißfläche“ später vom RP beschlossen werden soll. Für die Projektierer „lohnt“ sich deshalb die Störung der Brutplätze!  

von: bernddirk@xxx Gesendet: Mo., Mai 13, 2019 at 10:43

Betreff: Hubschrauber über Stotz/Range

16.04. zwischen 11:04 und 11:15 Uhr flog ein Helicopter ca. 8 Schleifen über dem bewaldeten Höhenrücken Stotz/Range und flog ins Ostertal, dort verweilte er längere Zeit. Mein Standort zur Beobachtung von Brutvogelarten war das Gersprenztal. Die Flughöhe über Wald lag z.T. deutlich unter 100m. 2 Personen waren erkennbar. Die Brut von Mäusebussarden, Rot- und Schwarzmilanen wurden gestört. Dies stellt gemäß den Verbotstatbeständen der Naturschutzgesetzgebung § 44 BNatSchG Abs. 1 eine strafbare Handlung dar. MfG Dirk Bernd

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald

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Erbitterter Streit: Seeadler gegen Windkraft

Plötzlich stand er da mitten im Feld. Ein hoher Mast mit einem Lautsprecher. Der Jäger Michael Schmolinski hat ihn zufällig entdeckt. Der Lautsprecher beschallt eine Nisthilfe für den Adler. “Dass das so eine Anlage ist, damit hätte ich nie gerechnet. Dass man zu solchen Mitteln greift. Das hat nur die Funktion, dass der Vogel vergrämt werden, sich hier nicht niederlassen soll.” Denn auf dieses und auf andere Felder im mecklenburgischen Kreien will eine Windkraftfirma 14 Windräder stellen – jedes über 200 Meter hoch.

Nistplatz vs. Lautsprecheranlage – der Konflikt in Kreien um neue Windräder wird in der Höhe ausgetragen.

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Beitrag des NDR.

 

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