Gesetzentwurf zum Ausbau von Windenergie auf See vorgelegt

Prüfvorgänge sollen optimiert und Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung den Ausbau von Windenergie auf See beschleunigen. Um das erhöhte Ausbauziel von 20 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, sollen zum einen Prüfvorgänge optimiert werden, zum anderen Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt.
Außerdem werde der Höchstwert für Gebote erhöht, heißt es in dem Gesetzentwurf (19/20429) weiter. Andernfalls könnten gemäß bislang geltender Regelungen nur noch 0-Cent-Gebote abgegeben werden. Es bestünde das Risiko, dass sich dies negativ auf die Realisierungswahrscheinlichkeit auswirkt, so die Bundesregierung. Der Höchstwert soll nun auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt werden. 0-Cent-Gebote sollen wettbewerblich differenziert werden können, und zwar mit einem dynamischen Verfahren, in dessen Verlauf die Zahlungsbereitschaft von Wettbewerbern geprüft werden soll.
Die Bundesregierung rechnet mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand der Bundesverwaltung von insgesamt 60,74 Millionen Euro.

erschienen am: 2020-07-06 im europaticker

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