Bundestag beschließt EEG-Änderung für Bürgerenergie-Projekte

Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/2581) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten vor die Vorlage, AfD und Die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land werden durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Bislang hatten diese kleineren Anbieter bei der Bewerbung um eine Windkraftanlage Vorteile: Sie konnten sich etwa ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte.

Dies führte 2017 dazu, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Doch hinter diesen kleinen Anbietern werden häufig Großkonzerne vermutet, weshalb die Sonderregelungen jetzt ausgesetzt werden.

Hier die hörenswerte Rede von Sandra Weeser (FDP)

und Leif-Erik  Holm (AfD)

Alle Reden können hier abgerufen werden

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