EEG rechtswidrig? – Pressekonferenz am 17.02.2016, 11:30 Uhr

Hamburg (ots) Rechtswissenschaftliche Analyse zum Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf dem Prüfstand des Verfassung- und Europarechts von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin

Vorpräsentation im Rahmen der Energieleitmesse e-world in Essen am 16.02.2016, 16:30 – 17:30 Uhr, Raum N, Congress Center Süd, Vortragender Martin Richard Kristek.

Offizielle Präsentation und Pressekonferenz im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 7, 10099 Berlin, am 17.02.2016, 11:30 – 12:30 Uhr, Raum 2070 A, Vortragender: Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Juristische Fakultät, Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht, Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK)

Neben den beiden Präsentationen findet die Veröffentlichung im EWeRK-Heft 2/2016 statt.

http://www.presseportal.de/pm/80959/3249655

Nach dem vorliegenden Gutachten des renommierten deutschen Rechtwissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, wird nun die bisherige Auffassung von Care-Energy in Sachen EEG bestätigt.

Demzufolge ist das Erneuerbare Enerien Gesetz und die EEG-Umlage

– eine Steuer, kein Preisregulierungs-Instrument und somit rechtswidrig

nicht-deutsche Grünstrom-Lieferanten diskriminierend und somit europarechtswidrig

– auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, da ohne Amortisationsklausel; das heißt, dass das Geld, dass wir Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen als Einspeisevergütung bezahlen weiterfließt, selbst wenn dessen Investition schon längst getilgt ist.

– eine Abgabe, die einigen Geld en masse auf die Konten spült, ihren gesetzlich verankerten Zweck jedoch nicht einmal ansatzweise erfüllt. Hat das EEG auf den Gesamtausstoß von Treibhausgasen doch keinerlei Auswirkungen und verfehlt damit das erklärte Ziel, im Sinne des Klimaschutzes wirksam zu sein.

– und noch vieles mehr, dass es jedoch nicht besser macht, sondern eine Reihe von weiteren Gesetzesverstößen manifestiert.

Noch im Februar 2016 wird der renommierte Verfasser dieses Gutachtens in Form einer Presskonferenz in Berlin vor die Öffentlichkeit treten und das Gutachten vorstellen.

OTS: Care-Energy Holding GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80959newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80959.rss2

Pressekontakt: Dkfm Marc März Care-Energy Holding GmbH Dessauer Strasse 2-4 20457 Hamburg T.: 0151 422 60 332 marc.maerz@care-energy.de

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