Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg

03.04.2016 – 17:04

Hamburg/München (ots) – Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung:

Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung “plusminus” vom 05.08.2015 unter dem Titel “Der BUND vor der Zerreißprobe” unter anderem geäußert:

“Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.”

Der BUND hat sich der Kritik von Enoch zu Guttenberg um das beste Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und Windkraft nicht gestellt. Vielmehr verlangte der BUND sowohl von Enoch zu Guttenberg als auch vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit sollte sich Enoch zu Guttenberg verpflichten, seine Äußerungen künftig nicht mehr zu verbreiten. Weder Enoch zu Guttenberg noch der NDR haben diese vom BUND bzw. dessen Anwälten vorformulierte strafbewährte Erklärung unterzeichnet.

Der BUND erhob daraufhin gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR Klage beim Landgericht Hamburg. Enoch zu Guttenberg sollte nach der Vorstellung des BUND und den Klageanträgen gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Aussage zur Verquickung des BUND mit der Windindustrie nicht mehr zu äußern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung begehrte der BUND ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft.

Gegen diese vom BUND eingelegte Klage hat sich Enoch zu Guttenberg umfassend verteidigt. Überraschend hat der BUND am 31.03.2016, dem Abend vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht, seine Klage gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR auf Anregung des Gerichts zurückgenommen.

Aufgrund der erdrückenden Beweise sah sich der BUND augenscheinlich gezwungen, mit der Klagerücknahme eine noch größere Blamage zu verhindern. Damit bringt der BUND offensichtlich zum Ausdruck, dass es zahlreiche Verquickungen dieses Verbandes mit der Windindustrie und der Windenergielobby gibt.

Enoch zu Guttenberg kann seine Äußerungen weiterhin verbreiten. Der Versuch des BUND, Enoch zu Guttenberg einen “Maulkorb zu verpassen”, ist damit gescheitert.

Pressekontakt:

Labbé & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater
Johannes Mohr  Rechtsanwalt/Partner

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