Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Windenergie

Ein Windpark kann den Flugbetrieb eines Flughafens gefährden, weil die Anlagen das Drehfunkfeuer stören können. Dabei hat eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) wegen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung mehr Gewicht als fachlich fundierte Gutachten anderer anerkannter Fachleute. So hat es am gestrigen Donnerstag, den 7. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.
http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gegen-Windenergie-2927034.html
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AfD – MKK – Antrag gegen weitere Errichtung von WKA

“Der Kreistag soll beschließen, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszunutzen, um den weiteren Ausbau der Nutzung von Windenergieanlagen im Main-Kinzig-Kreis zu verhindern, zudem soll jede Werbung für den Ausbau der Windenergie im Kreisgebiet durch das Präsidium des Kreistages und den Kreisausschuss unterbleiben.”

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Profitgefahren durch Vögel

In den ersten Tagen des Aprils 2016 sieht die Windkraftindustrie erhebliche Profitgefahren am Horizont. Diese speisen sich vornehmlich aus zwei Quellen:

Zum einen gelangen die Ergebnisse der PROGRESS-Studie langsam aber stetig ins öffentliche/politische Bewusstsein: In mehr als dreijähriger Arbeit hatten  sich Wissenschaftler in Feldforschungen der Frage gewidmet, wie viele Vögel mit Windkraftanlagen kollidieren und was dies für die Populationen bestimmter besonders geschützter Arten bedeutet. In der Fachzeitschrift DER FALKE, Ausgabe März 2016, wurden die Ergebnisse des Mammutprojekts erstmals besprochen. Demnach birgt die Umsetzung der aktuellen Windkraft-Ausbauziele das hohe Risiko der Ausrottung ganzer Arten – besonders gefährdet: Rotmilan und Mäusebussard.

http://www.vernunftkraft.de/heuchelei-hilflos-frechheit-verliert/

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