Das ABC von Energiewende und Grünsprech 44 – Das EEG

Von Frank Hennig – E wie EEG, das (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Gesetze sind Normen, die menschliches Verhalten regeln. Sie regulieren auch Tatbestände zum Umweltschutz und zum Wirtschaftsleben. Das Gesetz mit den vermutlich weitreichendsten Folgen für die Wirtschaft mit Wirkung in fast alle Lebensbereiche in Deutschland ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG).

Seine Wirkmächtigkeit konnten die beschließenden Bundestagsabgeordneten im Jahr 2000 nicht überblicken, viele gingen von einer langfristig nur marginalen Rolle der Ökoenergie aus. Die Eigendynamik und die ausufernden Kosten waren nicht absehbar.

Schon die formalen Daten belegen, dass beim deutschen EEG etwas aus dem Ruder gelaufen sein muss:

  • Das erste EEG vom 29. März 2000 umfasste 6 Seiten und 12 Paragrafen.
  • Das EEG 2017 umfasst 116 Seiten und 104 Paragrafen sowie 4 Anhänge.
  • Die in den Jahren 2004, 2009, 2012, 2014 und 2017 erfolgten Novellen ersetzen jeweils nicht die Vorgängervarianten, sondern alle Gesetze gelten parallel.

Die sprachliche Qualität des Gesetzes und seine Verständlichkeit sind nur teilweise gegeben. Über viele Novellen hinweg ist es ein Monster geworden, das auch Juristen kaum noch verstehen können. Beispiel gefällig?

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