VG Gießen (Urteil vom 13. Juni 2018 – 1 K 311/17.GI): Windpark gefährdet Schwarzstörche

Der beantragte Windpark „Christinenhof“ bei Büdingen darf nicht errichtet werden. Eine entsprechende Klage von ABO-Wind gegen eine verweigerte Genehmigung der zuständigen Behörde – dem Regierungspräsidium Darmstadt – lehnte die erste Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts (VG) ab (Urteil vom 13. Juni 2018 – 1 K 311/17.GI).

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA180601684

Presseberichte: Gelnhäuser Neue Zeitung und Kreisanzeiger

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