EEG: Verordnung zu Innovationsausschreibungen erlassen

Die Bundesregierung will mit Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erproben. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (10/14065) vorgelegt, die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln soll.
Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.

Erstmals soll es eine fixe Marktprämie geben, wie es aus dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bekannt ist. Dabei erhalten Betreiber einen im Rahmen der Innovationsausschreibung ermittelten festen Aufschlag. Dieser wird den Angaben zufolge zusätzlich auf die am Strommarkt erzielten Einnahmen gezahlt und ist immer gleich hoch. “Mit der fixen Prämie wird das volle Strompreisrisiko auf die Anlagenbetreiber übertragen”, erklärt die Bundesregierung.

Ab 2020 sollen auch Anlagenkombinationen gefördert werden, ab 2021 dann ausschließlich Anlagekombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien – also etwa Windkraft und Biomasse. So soll die Einspeisung stabilisiert werden.

Höhere Kosten für Verbraucher befürchtet die Bundesregierung nicht und verweist auf die im Gesamtkontext geringen Mengen, die ausgeschrieben würden. Außerdem schütze der Höchstwert vor zu hohen Geboten und die Zuschlagsbegrenzung schränke diesen bei ausbleibendem Wettbewerb weiterhin ein.

erschienen am: 2019-10-19 im europaticker

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