Bundesregierung hat Klimaschutzgesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14337) vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Freitagmorgen das erste Mal auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Desweiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Energie- und Klimafonds” (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe “das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse”, heißt es im Gesetzentwurf. Der Bund setze sich mit dem Klimaschutzgesetz zudem das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

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Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen nicht gebaut werden

Beschluss vom 17. Oktober 2019, Aktenzeichen 1 A 10802/19.OVG

Im 3.000-Meter-Bereich zu den geplanten Windenergieanlagen befindet sich ein Schwarzstorchhorst.

Vier geplante Windenergieanlagen im Bereich der Exklave Kuhheck der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen nicht gebaut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Pressemitteilung des OVG Koblenz

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