Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Teilflächennutzungsplan “Windenergie” der Stadt Sundern unwirksam

Windkraft contra Landschaftsschutz

Das Oberverwaltungsgericht hat den Hochsauerlandkreis mit heute zugestelltem Urteil verpflichtet, über den Antrag eines Vorhabenträgers, ihm einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen nahe dem Sorpesee zu erteilen, neu zu entscheiden.

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Quelle: umweltruf.de

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