Vorsprung Online – Hessen erwartet Schub für Windenergie-Ausbau

Hessen hat den Weg für den bedarfsgerechten Ausbau der Windenergie freigemacht. „Die erforderlichen Vorrangflächen sind ausgewiesen, und wir haben klare und praktikable Regeln für den Schutz von Mensch und Natur“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Mittwoch im Landtag. „Konfliktpotenziale sind damit minimiert.

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SH | Klage abgeschmettert: Keine Mitbestimmung bei Windkraftanlagen – SAT.1 REGIONAL

Das Landesverfassungsgericht hat am Freitag eine wichtige Klage der Windkraftgegner gegen die derzeitigen Pläne abgeschmettert.

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Teilflächennutzungsplan “Windenergie” der Stadt Sundern unwirksam

Windkraft contra Landschaftsschutz

Das Oberverwaltungsgericht hat den Hochsauerlandkreis mit heute zugestelltem Urteil verpflichtet, über den Antrag eines Vorhabenträgers, ihm einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen nahe dem Sorpesee zu erteilen, neu zu entscheiden.

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Quelle: umweltruf.de

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VGH Kassel: Odenwald-Kommunen scheitern mit Windkraft-Klage

KASSEL/ERBACH/DARMSTADT – Die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises sind mit ihrem eigenen Plan für Windradflächen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gescheitert. Das Land Hessen habe den Plan nicht genehmigen müssen, entschieden die Kasseler Richter am Montag. Laut Urteil haben die Kommunen zu Unrecht einen 1000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen. Sie hätten stattdessen in jedem Einzelfall eine Abwägung über Abstände zulassen müssen.
Hörfunkbeitrag des HR:
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ist möglich. (Az.: 4 A 2426/17)
Mehr erfahren bei Echo Online und Hessischen Rundfunk
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Biebergemünd: RP Darmstadt genehmigt kommunalen Flächennutzungsplan

Der Bauamtsleiter der Gemeinde Biebergemünd jubelt:

“Wir haben nun keine Bedenken mehr, dass die Gemeinde irgendwann von Anlagen umzingelt sein wird!”

Nach dem “Sankt-Florians-Prinzip” wurden die eigenen Bürger verschont und Flächen an der Gemarkungsgrenze zur Nachbarkommune ausgewiesen. Teilweise liegen sie nur 1000 m von Bad Orber Wohnbebauung entfernt.

Das bedeutet für Bad Orbs Bürger und Gäste gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf!

 

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Verein “Gegenwind Bad Orb” kritisiert verabschiedeten FNP Biebergemünds

KEINE GUTE NACHBARSCHAFT!!!

In einer Pressemitteilung kritisiert “Gegenwind Bad Orb” den Flächennutzungsplan der Nachbargmeinde Biebergemünd.

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Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Mehr erfahren: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2784&cHash=33c6f8aba193a3af91a11a8a89aa2f58

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Odenwaldkreis: Kommunaler Flächennutzungsplan gescheitert

1 Million Euro vom nicht vorhandenen Wind verweht: Kommunaler Flächennutzungsplan gescheitert!

ODENWALD. – Nun ist es also soweit: Der kommunale Flächennutzungsplan Windkraft der Odenwaldkommunen wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt. Im Prinzip ist damit genau das geschehen, wovor die Bürgerinitiativen immer gewarnt hatten.

Weiterlesen: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2647&cHash=08798244af693de5f2bcfdc5163067b7

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Odenwaldkreis: Keine kreisbezogene Windräder-Regelung

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Kommunen scheitern vor Gericht / Vorgaben müssen nicht eingehalten werden

ODENWALDKREIS – Der Flächennutzungsplan der Städte und Gemeinden zur Regelung des Ausbaus der Windkraft-Nutzung im Odenwaldkreis wird bis auf Weiteres keine Gesetzeskraft erlangen. Dies folgt aus dem Ausgang der Verhandlungen über eine Klage des Odenwaldkreises beim Verwaltungsgericht in Darmstadt, von deren Ergebnis Lützelbachs Bürgermeister Uwe Olt nun das ECHO informiert hat.

Weiterlesen: http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/keine-kreisbezogene-windraeder-regelung_18238186.htm

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