Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Mehr erfahren: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2784&cHash=33c6f8aba193a3af91a11a8a89aa2f58

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