SDW – Waldschützer klagen gegen Windpark Wotan

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) klagt gegen den Windpark Wotan zwischen Langenthal und Helmarshausen.

Der Verein sieht in den drei genehmigten Anlagen eine Gefährdung eines Fauna-Flora-Habitats (FFH). Das europäische Schutzgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Windparks, dessen Anlagen jeweils eine Gesamthöhe von 212 Metern haben sollen.

Die SDW bemängelt, dass für den geplanten Windpark keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet worden sei. Das wäre aus Sicht der SDW notwendig gewesen, da der Zweck des FFH-Gebietes ausdrücklich Schutz und Erhaltung des Rotmilans sei.

Es sei das erste Mal, dass der SDW-Landesverband gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen klage, sagt Klug. In diesem Präzedenzfall müsse das Gericht klären, ob deutsches Planungsrecht über europäischem Natur- und Artenschutzrecht stehe.

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/bad-karlshafen-ort74607/widerstand-gegen-windpark-waldschuetzer-klagen-gegen-wotan-8886474.html

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Windenergie und Recht

Die Fachagentur für Wind an Land (FA Wind) hat den Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017 herausgegeben. Die in dieser Ausgabe besprochenen Urteile und Beschlüsse betreffen eine Vielzahl von Themen rund um die Windenergie – genannt seien z.B. der Denkmalschutz, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutz, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen neben seismologischen Stationen, Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten, Fragen der Konzentrationszonenplanung, verfahrensrechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt auch das Zivilrecht.

https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Rechtsprechung/Rundbrief/FA_Wind_Rundbrief_Windenergie_und_Recht_3.2017.pdf

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