Das ABC von Energiewende- und Grünsprech 50: Klimaschutzlücke

von Frank Hennig – K wie Klimaschutzlücke

Dieser neue und schöne Begriff wurde uns im Vorfeld von COP 23, der Weltklimakonferenz in Bonn, von Frau Hendricks (SPD) geschenkt.

Die noch amtierende Umweltministerin ohne Anschlussverwendung, eine der eher düsteren Kerzen auf dem demotivierten aber amtierenden schwarz-roten Regierungskronleuchter, lief sich für ihren Auftritt im Bonner World Conference Center warm. Dabei spielte sie Regierung und Opposition gleichzeitig, indem sie ihrem eigenen Land und der Kanzlerin, der sie bisher bedingungslos folgte, im Grunde Versagen vorwarf.

Das CO2-Reduktionsziel Deutschlands, 40 Prozent bis 2020 (Basisjahr 1990), sei nicht mehr zu erreichen, Prognosen gingen inzwischen von „nur“ 32 Prozent aus. Sie geißelt die fehlenden acht Prozent und reiht sich in den grünen Abschaltchor ein, ohne eine Einschaltidee zu haben.

Weiterlesen: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/das-abc-von-energiewende-und-gruensprech-50-klimaschutzluecke/

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Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Mehr erfahren: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2784&cHash=33c6f8aba193a3af91a11a8a89aa2f58

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Keine Befangenheit der ehrenamtlichen Richter: Gericht lehnt Antrag ab

KASSEL / EITERFELD – Streit um Windanlagen-Verfahren
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Beschlüsse vom 07.11.2017 in zwei Klageverfahren der Oktoberwind GmbH Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit von Richtern abgelehnt. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde, so das Verwaltungsericht in einer Pressemitteilung.
Die Oktoberwind GmbH, deren Unternehmenszweck die Planung, Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, stellte im Jahr 2013 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Eiterfeld und im Jahr 2014 einen ebensolchen Antrag im Hinblick auf eine geplante Anlage im Gebiet der Gemeinde Flieden. Die Genehmigungen wurden durch das Regierungspräsidium Kassel durch zwei gesonderte Bescheide abgelehnt.
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BTU-Experte fordert verlässliche Energiequellen

Professor Harald Schwarz: Sonne und Wind sind nicht planbar!

Wie schnell und unter welchen Bedingungen kann Deutschland aus der Kohle aussteigen? Darüber sprach die RUNDSCHAU mit Professor Harald Schwarz, Leiter des Lehrstuhls Energieverteilung und Hochspannungstechnik der BTU Cottbus-Senftenberg.

Das Interview hier lesen: https://www.lr-online.de/lausitz/btu-experte-fordert-verlaessliche-energiequellen_aid-6804523

 

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Regionalversammlung Mittelhessen: Beitrittsbeschluss zum Teilregionalplan Energie gefasst

Die Regionalversammlung Mittelhessen hat in ihrer jüngsten Sitzung am 8. November 2017 im Wetzlarer Rathaus den Beitrittsbeschluss zum Teilregionalplan Energie gefasst. Damit schließt sich das Gremium der in der Genehmigung der hessischen Landesregierung enthaltenen Bedingung an, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ (LDK) gestrichen wird.

Mit diesem positiven Votum ist der Planungsprozess zum Teilregionalplan Energie abgeschlossen. Sobald der Plan im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht worden ist, tritt er in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden  Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen

Die Ergebnisse der Evaluierung der einzelnen Kapitel des RPM 2010 und die daraus abgeleiteten Konsequenzen für den neuen Regionalplan finden sich in der Drucksache IX/11d vom 13. Oktober 2017.

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