NI e.V.: Systematische Verstöße gegen EU-Recht durch Bundesregierung!

Der Deutsche Bundestag hat mit den jüngsten Gesetzesänderungen die Reihe „Unionsrechtswidriger Abbau des Naturschutzes, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen“ fortgesetzt.

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NI beantragt Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird auf der Grundlage des Rechtsgutachtens von Dr. Faller bei der  EU-Kommission beantragen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Das Ziel ist es, dass der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der Gesetzesänderungen mit dem europäischen Recht feststellt. Außerdem werden wir in dafür aktuell geeigneten Klageverfahren bei den Obergerichten beantragen, dass diese eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof veranlassen. Erst kürzlich hatte der EuGH die Bedeutung der Vorlagepflicht durch die nationalen Gerichte verdeutlicht und klargestellt, welche Kriterien die nationalen Gerichte zu beachten haben.

https://update-vergaberecht.de/2021/12/wann-sind-gerichte-zur-vorlage-an-den-eugh-verpflichtet-eugh-06-10-2021-rs-c-561-19/