EU-Parlament: Richtlinie über erneuerbare Energie

Auszüge aus Dok RED III :

Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollte es ermöglichen, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Energiespeicher am selben Standort sowie der Anschluss solcher Anlagen und Speicher an das Netz von Vorhersehbarkeit und gestrafften Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen profitieren.


Alle Projekte in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie, die den in den Plänen der Mitgliedstaaten festgelegten Vorschriften und Maßnahmen entsprechen, sollten nach Abschluss eines solchen Screenings als genehmigt gelten.

Der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie kann gelegentlich zur Tötung oder Störung von Vögeln und anderen gemäß der Richtlinie 92/43/EWG oder der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates20 geschützten Arten führen.

Um das Repowering bestehender Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie weiter zu fördern und zu beschleunigen, sollte ein vereinfachtes Genehmigungverfahren für den Netzanschluss angewandt werden.

Insbesondere muss mit dem Rahmen dazu beigetragen werden, verbleibende Hindernisse für einen hohen Anteil an Elektrizität auserneuerbaren Quellen bei der Stromversorgung abzubauen.

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/10/REDIII_TA-9-2023-0303_DE_EP1.Lesung_230912.pdf

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/10/ST-13188-2023-ADD-1-REV-3_de.pdf

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/10/ST-13979-2023-INIT_de.pdf

 

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