Urteil des OVG Koblenz zu Windenergieanlagen bei Boppard nahe dem UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal

Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss über den Antrag auf immissions-schutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Boppard in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal erneut entscheiden.
Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

 

Mehr in der Pressemitteilung des OVG Koblenz.

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OVG Koblenz: Windenergieanlagen in der Nähe des UNESCO Weltkulturerbes sind zulässig

Das OVG Koblenz hat mit Urteil v. 06.06.2019 dem Antrag des Klägers auf erneute Verbescheidung über den Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Nähe vom UNESCO Welterbe “Oberes Mittelrheintal” stattgegeben.

Das OVG Koblenz stellte in seiner Grundsatzentscheidung klar, dass nicht jede mögliche Blickbeziehung zwischen Windenergieanlagen und schützenswerter Landschaft zu einer optischen Beeinträchtigung eben dieser Landschaft führt.

Das VG Koblenz hatte  die Klage der Antragstellerin in der ersten Instanz mit Urteil v. 24.07.2018 (748/17.KO) abgewiesen.

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Welterbe-Komitee fordert bei Sitzung in Krakau die Pläne für Lorch zu stoppen

Archivfoto: Martin Fromme

RHEINGAU – Das Unesco-Welterbe-Komitee hat bei seiner Sitzung in Krakau den Stopp der Windkraftpläne in Lorch gefordert. Die Entscheidung sei ohne Diskussion gefallen, berichtete Nico Melchior vom Zweckverband Rheingau, der in Krakau dabei war.

Weiterlesen: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/eltville/welterbe-komitee-fordert-bei-sitzung-in-krakau-die-plaene-fuer-lorch-zu-stoppen_18020162.htm

 

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