Artenschutzrechtliches Kurzgutachten zum Windindustriegebiet “Stillfüssel”

Kurzgutachten von Professor Dr. Michael Wink, Direktor am INSTITUT FÜR PHARMAZIE U MOLEK. BIOTECHNOLOGIE – Abt. BIOLOGIE, Universität Heidelberg zur Situation gefährdeter Vogelarten im geplanten Windpark Stillfüssel (8/2017)

Aus artenschutzrechtlicher Perspektive müssten die angelaufenen Arbeiten sofort gestoppt werden, denn sie stellen einen Verstoß gegen §44BNatSchG dar.

Die intensiven Untersuchungen der letzten Jahre haben die Bedeutung von Eiterbach- und Ulfenbachtal und die angrenzenden Waldgebiete erst richtig transparent gemacht. Aus Sicht des Naturschutzes sollte nicht nur auf Einrichtung des Windenergiepark Stillfüssel verzichtet, sondern stattdessen das NSG Eiterbachtal um die Waldgebiete rund um den Stillfüssel erweitert werden. Denn das Gebiet ist überregional als Brutplatz für diverse geschützte und seltene Vogelarten von besonderen Interesse.

Heidelberg, den 10.8.2017 Prof. Dr Michael Wink

Das Gutachten kann hier abgerufen werden: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/images/Gutachten/Kurzgutachten-Stillfssel.pdf

Mehr erfahren auch unter: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/index.php/gutachten

und http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/08/26/stillfuessel-verstoss-gegen-naturschutzgesetz/

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