VG Koblenz: Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist rechtswidrig

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. November 2017, 4 K 10/17.KO Hinzurechnung des überhöhten Lärms des Nachtbetriebs der Windenergieanlagen ist nicht hinnehmenbar.

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Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=8232

Das Urteil kann hier abgerufen werden: https://tinyurl.com/y6wgd8cg

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