Der Rotmilan benötigt umfangreiche Schutzmaßnahmen

Fulda. Am 30. November 2017 wurde die wissenschaftliche Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für den Bereich Dammersbach/Traisbach durch das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing vorgestellt.

Die Beobachtungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass viele dieser geschützten Großvögel die Windkraftanlagen bei Traisbach intensiv an- und überfliegen. Daher kann ein signifikantes Tötungsrisiko nun wohl von niemandem mehr geleugnet oder abgesprochen werden. Die Studie beweist auch, dass eine Genehmigung ohne Umweltverträglich-keitsprüfung ein Fehler und damit rechtswidrig war, zudem der Genehmigungsbehörde ausreichende Beweise vorlagen.

Weiterlesen: https://www.fuldainfo.de/der-rotmilan-benoetigt-umfangreiche-schutzmassnahmen/#respond

Schon mehrfach berichteten wir über rechstwidrige Vorgänge in der Region Dammersbach:

08.04.2016: Rotmilan mit verbotenem „Schwiegermuttergift“ getötet

13.01.2017: Artenschutz kontra Windkraftanlagen

21.02.2017: Drei Rotmilanhorste spurlos verschwunden

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Bürger, bitte aufwachen! Die Täter haften nicht!

Von Klaus Peter Krause

Die Stromkollaps-Gefahr wird mit noch mehr Wind- und Sonnenstrom immer bedrohlicher – Die hochgefährdete Stromfrequenz von 50 Hertz – Pervers: Die zuverlässigen Stromerzeuger werden degradiert zu „Notfall-Kraftwerken“ –  Schon jährlich über 6000 Netzeingriffe, um einen Stromkollaps zu verhindern – Vorgeblich sind die fehlenden Leitungen schuld, nicht die Energiewende – Es fehlt nicht an Stromleitungen, es fehlt an Verstand – Die Stromkollaps-Gefahr mutwillig herbeigeführt!

Die Täter haften für den immensen Schaden nicht, nur die Bürger!
Besonders schlimm: Für diese Deindustrialisierung nehmen wendebesessene Politiker immense Kosten in Kauf, die letztlich allein die Bürger zu tragen haben. Diese Kosten gehen nicht in die Millionen, nicht in die Milliarden, sondern in die Billionen.

Kompletten Beitrag lesen: http://ef-magazin.de/2016/12/18/10284-energiewende-buerger-bitte-aufwachen

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