Gedanken zum Weltwassertag am 22. März 2018

Veröffentlichung bei Vernunftkraft Odenwald:

Hier die Gedanken unseres Mitstreiters Günter Bardohl zum Weltwassertag und zum rücksichtslosen Umgang von Behörden und Projektierern mit dem Trinkwasserschutz:

Liebe Mitstreiter,

am Weltwassertag ist die beste Gelegenheit auch politischen Ungehorsam zu leisten, wenn es um unser höchstes Gut, das Trinkwasser geht.

Bei der Michelstädter Bürgerversammlung wurde das fehlende Vertrauen in unsere Behörden und die nicht mögliche demokratische Entscheidungsfindung thematisiert. Dazu möchte ich zwei Beispiele aus Mossautal aufzeigen, die im Zusammenhang mit dem Bau der fünf Windindustrieanlagen auf dem Kahlberg stehen.

Zur Erfüllung von Nebenbestimmungen und Auflagen wurde vom Anlagenersteller und Betreiber, der EnBW, mit Mail vom 3. November 2017 auf Bitten des RP, Dezernat Grundwasser, zu einem Behördentermin an der Schmerbachquelle in unserem Ortsteil Hiltersklingen eingeladen. Der Termin fand am 6. November 2017 mit dem RP, DA, der Unteren Wasserbehörde des ODW-Kreises, einem Wasserwirtschaftlichen Fachbüro und der EnBW statt. Die ebenfalls über den Wassermeister, nicht den Bürgermeister, geladene Gemeinde hat sich entschuldigt und auch aus Gründen des Rechtsstreites mit dem RP nicht teilgenommen, weil unser Rechtsbeistand nicht geladen war. Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, dass das erstellte Protokoll für diesen Behördentermin, der wie geschrieben auf Wunsch des RP zustande kam, vom Anlagenbetreiber der EnBW erstellt wurde.

Mit Datum vom 20. Februar 2018 wurde für die 8 km lange externe Kabeltrasse von den Windindustrieanlagen des Kahlberg bis zum Netzeinspeisepunkt in Reichelsheim der naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsbescheid erlassen. Auf Seite 6 des Bescheides ist unter den naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen Ziffer III.1.12 aufgeführt: „Rodung und Rückschnitt von Gehölzen sowie das Verlegen des Kabels sind, außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit, in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März durchzuführen. Eine Ausweitung des genannten Zeitraums ist nur mit schriftlicher Zustimmung des RP, Dezernat V 53.1 möglich. Hierzu ist dem Dezernat V 53.1 die Einschätzung eines qualifizierten Fachbüros vorzulegen aus dem hervorgeht, dass Schädigungen geschützter Arten nicht zu erwarten sind.“ Ein toller Behörden-Service, wenn man mit den Verboten gleich mitgeteilt bekommt, wie diese zu umgehen sind. Mit einer einfachen Einschätzung und nicht mit einem qualifizierten Gutachten. Die wäre wohl für EnBW zu teuer!

Gänzlich schizophren wird es allerdings, wenn man dann unter der rechtlichen Würdigung lesen muss. “Der in den Nebenbestimmungen Ziffer III.1.12 bestimmte Zeitraum wurde festgelegt, um sowohl die Tötung von Jungvögeln oder die Zerstörung von Nestern, insbesondere auch von boden- und nischenbrütenden Arten, zu vermeiden.“ Ein weiterer Auszug aus dem genannten Kapitel: „Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes können erheblich beeinträchtigt werden.“

Der Vollständigkeit wegen sei noch auf Folgendes hingewiesen: Hätte der Projektierer die Baugenehmigung für die Kabeltrasse wie üblich mit denen für die WKA beim RP eingereicht und nicht erst im September 2017, so hätte bei dieser Genehmigungsgeschwindigkeit in dem jetzt gerade dem Ende entgegengehenden Winter zumindest die Umwelt- und Naturschonend gebaut werden können.

Erinnert sei am Weltwassertag daran, dass durch diese Industriebaumaßnahmen ein gewaltiger Eingriff in die Natur erfolgt. Betroffen sind davon insgesamt 5 Trinkwasserquellen und dies alles in einem Berg der geologisch äußerst sensibel zu bewerten ist. Grundwasser und Trinkwasser sind nur auf dem Papier und in politischen Reden geschützt, nicht aber in den Behörden verankert.

Die Genehmigung der Kabeltrasse ist dem NABU Odenwald, Frau Limprecht, bekannt. Ob dagegen etwas unternommen wurde/wird?

Inzwischen konnte ich sehen, dass mit der Baumaßnahme begonnen wurde. Die sofortige Vollziehung war ja ebenfalls in der Genehmigung angeordnet worden. Wie lautet der aktuelle Slogan einer Werbekampagne von EnBW: Wir machen das schon.

Gerne können Sie diese Beispiele nutzen und auf welchem Medium auch immer in die Öffentlichkeit bringen. Es ist nötig, um mündige Bürger zu unterstützen. Wir sind es dem Odenwald schuldig.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung darauf, dass wir zusammen etwas bewegen können.

Günter Bardohl
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