Zwangsvollstreckungsantrag gegen den unwilligen Landkreis Wesermarsch erfolgreich

Am 03.08. 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg  eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az.: 12 B 67/18) erteilt. Mit diesem Beschluss ist der (Weiter-) Bau und Betrieb der damals trotz des Bauverbotes teilweise errichteten 8 WEA im Windpark Wehrder vor Mooriem bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.

Die „Windpark Wehrder GmbH“ als Betreiber setzte sich jedoch über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg hinweg und baute mit Genehmigung, Duldung und Untestützung des Landkreises Wesermarsch 4 der ursprünglich 8 genehmigten Anlagen trotz diverser Anzeigen bei Landkreis und Polizei weiter vollständig auf.

Quelle: Umweltruf.de

Achtung: Urteil mit Seltenheitswert – noch…

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