Urteil: Windenergieanlagen nahe dem UNESCO-Welterbe „Oberes Mittelrheintal“ dürfen nicht gebaut werden

In der Nähe des Unesco-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal dürfen keine Windenergieanlagen gebaut werden. Das Landschaftsbild würde dadurch verunstaltet, so das Koblenzer Gericht.

Die naturnahen Hänge und Höhenzüge entlang des Rheintals und seiner Seitentäler seien prägend für das dortige Landschaftsbild, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz am Mittwoch (AZ: 4 K 748/17.KO). Windenergieanlagen würden sich darauf negativ auswirken.

Quelle: SWR.de

Pressemitteilung des VG Koblenz hier lesen

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Zwangsvollstreckungsantrag gegen den unwilligen Landkreis Wesermarsch erfolgreich

Am 03.08. 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg  eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az.: 12 B 67/18) erteilt. Mit diesem Beschluss ist der (Weiter-) Bau und Betrieb der damals trotz des Bauverbotes teilweise errichteten 8 WEA im Windpark Wehrder vor Mooriem bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.

Die „Windpark Wehrder GmbH“ als Betreiber setzte sich jedoch über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg hinweg und baute mit Genehmigung, Duldung und Untestützung des Landkreises Wesermarsch 4 der ursprünglich 8 genehmigten Anlagen trotz diverser Anzeigen bei Landkreis und Polizei weiter vollständig auf.

Quelle: Umweltruf.de

Achtung: Urteil mit Seltenheitswert – noch…

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