Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden ist unwirksam

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 4 KN 77/16) die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden für unwirksam erklärt.

Weiterlesen: https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verordnung-ueber-das-landschaftsschutzgebiet-sollingvorland-wesertal-im-landkreis-holzminden-ist-unwirksam-171952.html

Erneuerbare Energien zum Urteil:

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Ein Gericht hat entschieden, dass Windkraft in Natur- und Landschaftsschutzgebiete im konkreten Fall möglich ist. 
Dazu Lobby-Jurist Martin Maslaton auf ein Wort.
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