OVG Lüneburg entscheidet: Umweltverträglichkeitsprüfung muss nachgeholt werden

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass in Sachen Windkraftanlagen in Beckedorf und Riepen eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) nachgeholt werden muss.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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