Anlieger scheitert auch mit seiner Klage gegen den Windpark Glandorf

Das Urteil (2 A 124/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Presseinformation Nr. 07/2020

Gegen den Windpark Glandorf sind beim Verwaltungsgericht Osnabrück noch zwei weitere Klageverfahren anhängig, die noch nicht entschieden worden sind.

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