Verein “Rettet den Taunuskamm” nennt Windkraft-Urteil skandalös

Der Verein „Rettet den Taunuskamm“ spricht dem Wiesbadener Verwaltungsgericht die Kompetenz in der Sache ab und nennt das Urteil zur Windkraft auf dem Taunuskamm „skandalös“.

Leider beim Wiesbadener Kurier hinter der Bezahlschranke, deshalb hier die Stellungnahme des Vereins “Rettet den Taunuskamm”:

Ein skandalöses Urteil mit dem sich das VG offensichtlich ohne hinreichende Sachkunde über die gravierenden Ablehnungsgründe aller Fachbehörden und des Regierungspräsidiums hinweggesetzt und nach unserer Auffassung ein politisches Urteil gefällt hat.

Die Aufgabe des Verwaltungsgerichts ist es, die Korrektheit des Verwaltungshandelns zu prüfen, nicht aber ein „pseudo-wissenschaftliches“ Urteil zu fällen, hierfür fehlt dem Gericht, wie wir auch in der mündlichen Verhandlung feststellen mussten, die Kompetenz. Aus Sicht der Fachbehörden ist das Risiko einer möglichen Kontaminierung des Trinkwassers durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen für die Wiesbadener und Taunussteiner Bürger nicht zu vertreten. Der Gutachter der ESWE- Tochter Taunuswind hat auf die Frage des Gerichts geantwortet, dass es für den Bau derartiger Anlagen keine elektro-betriebenen Maschinen zum Schutz vor Ölunfällen gibt, anders als es die ESWE dargestellt hat.

Das Gericht überging sämtliche Ablehnungsargumente aller Fachbehörden zum Schutz des Trinkwassers.

Auch die aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes stichhaltig dokumentierte Ablehnung aller Fachbehörden wurden durch die gerichtliche Einschätzung ausgehebelt.

Ein schwerwiegender Verfahrensfehler ist bereits dadurch gegeben, dass sich das Gericht rechtswidrig über den gültigen Teilplan erneuerbarer Energien (TPEE) hinwegsetzt, in dem es Windräder genehmigen will, deren Standorte sich in einem Ausschlussraum laut TPEE befinden. Politisch höchst brisant, da das Gericht mit seinem Urteil den TPEE in seiner Gesamtheit als unwirksam darstellen möchte, obwohl dieser sorgfältig durch alle Behörden und schlussendlich durch die Landesregierung festgeschrieben wurde.

Ein weiterer Verfahrensfehler des VG liegt schon in der Art des Urteilsspruchs als sogenanntes Verpflichtungsurteil, welches das RP zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet, das allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof Hessen im Rahmen eines vorangegangenen Verfahrens ausgeschlossen.

Politisch brisant ist zudem, dass die ESWE-Taunuswind GmbH offenbar beabsichtigt, das Land Hessen im Rahmen einer Amtshaftungsklage auf rund € 35 Mio. Schadenersatz zu verklagen, um sich entgangene Subventionen zu sichern, die letztendlich der Steuerzahler zu bezahlen hätte.

Weitere Pressestimmen zum Urteil:
FAZ: Taunuswind-Urteil : Brutal eindeutig – Ein Kommentar von Oliver Bock
TE: Tierschutz und Trinkwasser zählen nicht – Taunus zu Windrädern verurteilt – Von Holger Douglas

 

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