Einspruch, Europa! Naturschutz darf nicht “abgeräumt” werden | Vernunftkaft Bundesinitiative

Gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen aus Frankreich, Belgien, Niederlande und Schweden geht VERNUNFTKRAFT ab jetzt europarechtlich gegen den Kahlschlag beim Natur- und Artenschutz vor. Deutschland plant für einen massiven Ausbau von Windturbinen die Aarhus Konvention, die 1998 auf der Umweltministerkonferenz verabschiedet wurde, die Flora Fauna Habitat Richtlinie und viele andere europäische Naturschutzgesetze außer Kraft zu setzen.

Gemeinsam haben wir uns an den Rat der Europäischen Union gewandt. Frist- und formgerecht haben wir einen „Antrag auf interne Überprüfung“ verfasst, in dem die Frage der Vereinbarkeit der Notfallverordnung mit zahlreichen europäischen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie sowie der Aarhus-Konvention, aufgeworfen wird.

Weiterlesen: https://www.vernunftkraft.de/einspruch-europa-naturschutz-darf-nicht-abgeraeumt-werden/

Pressemitteilung vom 02.03.2023

 

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