Pressemitteilung Vernunftkraft: Weg mit §31k BImschG

Die Bundesregierung hat erneut für den Winter zum Leidwesen der Anwohner die Vorgaben zu Geräuschwerten von Windkraftanlagen herabgesetzt.

Dies begründet eine Regierung, die die Kernkraftwerke abgeschaltet hat, mit der Verhinderung einer Mangelsituation im Winter. Aber was nutzen in einer Dunkelflaute mehr Windkraftanlagen, die Strom liefern könnten, wenn der Wind wehen würde? Geht es am Ende nur um Zusatzerträge für Windkraftbetreiber zu Lasten von lärmsensiblen Anwohnern?

Download (PDF, 154KB)

Diesen Beitrag teilen