Pressemitteilung Vernunftkraft: Weg mit §31k BImschG

Die Bundesregierung hat erneut für den Winter zum Leidwesen der Anwohner die Vorgaben zu Geräuschwerten von Windkraftanlagen herabgesetzt.

Dies begründet eine Regierung, die die Kernkraftwerke abgeschaltet hat, mit der Verhinderung einer Mangelsituation im Winter. Aber was nutzen in einer Dunkelflaute mehr Windkraftanlagen, die Strom liefern könnten, wenn der Wind wehen würde? Geht es am Ende nur um Zusatzerträge für Windkraftbetreiber zu Lasten von lärmsensiblen Anwohnern?

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Wissenschaftliche Zusammenstellung der WHO-Leitlinien zum Thema Lärm

WHO Leitlinien Umgebungslärm 2018; Wissenschaftliche Arbeiten, Messungen und Dokumentationen zu gesundheitlichen Belastungen durch Schall und Infraschall von Windenergieanlagen (WEA): Dr. med. Dorothea Fuckert / Dr. med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, Waldbrunn, April 2019

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Mit Dank an Vernunftkraft Odenwald

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VG Koblenz: Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. August 2018,
4 L 543/18.KO

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

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Quelle: https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/windenergieanlagen-im-bereich-kuhheck-duerfen-vorerst-nicht-gebaut-werden/

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Irland: Erstes Umdenken in die richtige Richtung

Zur Überarbeitung der Windenergierichtlinien hat die irische Umweltbehörde erste Informationen veröffentlicht.

Der Studienbericht zeigt, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen mit einer Höhe von 175 Metern und 3,5 Megawatt Leistung bei 1209 m betragen muß, um die Lärmgrenze von 40 dB einzuhalten.

Dieser Abstand wird auch für “Überarbeitung der Windrichtlinien” vorgeschlagen. Jedoch liegen auch Argumente vor, dass die 40 dB Grenze nicht ausreicht und forden einen  1,5 km Abstand.

 

 

Mehr erfahren: http://epaw.org/echoes.php?lang=de&article=n598

Kompletten Bericht hier lesen

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Bürgerinitiative empört über Lärm durch Windräder – RP Kassel wiegelt ab

Osthessen News – 16.11.16 – LUDWIGSAU

In den letzten Wochen hat sich ein ernster Disput zwischen der Bürgerinitiative (BI) für ein l(i)ebenswertes Ludwigsau und dem Regierungspräsidium Kassel entwickelt, erklärt die BI. Die Anwohner von Rohrbach beklagten sich reihenweise über den Lärm, den die Windturbinen im Hersfelder Stadtwald verursachten, so die Bürgerinitiative.

Für die Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel sei das aber alles kein Problem, man hätte die Lärmbelastung für Rohrbach nach einer Lärmmessung an den Turbinen ja abgeschätzt. Als die BI Ludwigsau dann mit einem zertifizierten Gerät den Lärm gemessen habe, habe das RP auch einmal messen lassen, allerdings nur in der Dorfmitte und nicht in dem reinen Wohngebiet „Am Schoppenberg“, wo niedrigere Lärmgrenzwerte gelten – und das alles von der Abteilung für Arbeits- und Umweltschutz beim RP Kassel, berichtet die BI weiter.

Weiterlesen: http://www.osthessen-news.de/n11544585/buergerinitiative-empoert-ueber-laerm-durch-windraeder-rp-kassel-wiegelt-ab.html

Anmerkung: Die niedrigeren Lärmgrenzwerte sollten für alle Menschen gelten, nicht nur für Bürger, die das Glück haben, in einem “Reinen Wohngebiet” zu wohnen!

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Schattenseiten der Energiewende: Wenn der Wind Angst macht

NWZ-ONLINE – Von Marco Seng

In Stedesdorf im Landkreis Wittmund fühlen sich viele Bürger krank, Wolfgang Mänzel hat die Windkraftanlagen im Verdacht. Seine Bürgerinitiative fordert Garantien von der Politik.

Stedesdorf/Oldenburg „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder, mit großer Sorge beobachte ich, dass in unserem Dorf Mitbewohner scheinbar ohne Anamnese erkranken. Innerhalb weniger Wochen gab es einen Todesfall und mehrere lebensbedrohende Erkrankungen.“

Mit diesen Zeilen beginnt ein Brief an Politiker in der Gemeinde Stedesdorf, Landkreis Wittmund, östliches Ostfriesland.

Weiterlesen: http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/wenn-der-wind-angst-macht_a_31,1,2679431781.html#

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Focus: Lärmverordnung wird gelockert

Damit auch in der Nähe von Gewerbebetrieben Wohnungen entstehen können, soll die zulässige Lärmgrenze für Lärm in Mischgebieten von 60 Dezibel (db) tagsüber und 45 Dezibel nachts auf 63 Dezibel und 48 Dezibel angehoben werden. In Wohngebieten liegt die Obergrenze aktuell nur bei circa 50 db am Tag und 35 db in der Nacht. Weil die Wahrnehmung von Lärm mit der Dezibel-Skala exponentiell ansteigt, erlaubt die neue Richtlinie in Mischgebieten künftig mehr als doppelt so viel Lärm wie in reinen Wohngebieten.

Das ist ein Hammer!!! Da sollten bei uns aber die Alarmglocken schrillen!

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