Pressemitteilung der Bundesinitiative Vernunftkraft zur Revision 19 der
TR 1„Bestimmung der Schallemissionswerte“ durch die Fördergesellschaft Windenergie e.V.:
Schlagwort: Schallimmissionen
Eilanträge gegen Windpark in Glandorf erfolglos
Die Beschlüsse (2 B 22/18 und 2 B 2/19) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Quelle: Umweltruf.de
Hessen: Schallimmissionen der Windkraftanlagen werden überprüft
Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17. Mai 2018:
Überwachung von Windenergieanlagen in Hessen
Vordringlich sind Anlagen zu überprüfen, bei denen aktuelle Beschwerden vorliegen oder Anträge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG gestellt wurden. Die Überprüfung aller genehmigten Anlagen in Hessen soll spätestens Juni 2021 abgeschlossen sein.
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