RP Darmstadt genehmigt drei Windräder bei Heidenrod-Springen

HEIDENROD – Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat am 30.12.2016  die im März 2016 beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Errichtung und Betrieb von drei neuen Windkraftanlagen am Hahnkopf bei Springen erteilt. Es dürfen nun drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 mit einer Leistung von je 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 149 Metern, einem Rotordurchmesser von 116 Metern und einer Gesamthöhe von 207 Metern errichtet und betrieben werden.

Durch zahlreiche Nebenbestimmungen und Auflagen sei gewährleistet, dass die Anlagen nur in dem zulässigen Rahmen errichtet und betrieben werden, heißt es in einer Mitteilung des RP. Dabei geht es etwa um Abschaltungen während des Herbstzugs der Kraniche oder Einschränkungen mit Rücksicht auf Fledermäuse.

Pressemitteilung – RP: Windpark Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm ablehnt – Drei neue Windenergieanlagen in Heidenrod genehmigt

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